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Fakten - Hinführung zum AGG

Fakten - Hinführung zum AGG

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Die Antwort ist Ja!

Eine repräsentative Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes von 2016 zu Diskriminierungserfahrungen in Deutschland zeigte, dass ein beachtlicher Teil der Bevölkerung (35,6 Prozent) in den vergangenen zwei Jahren Diskriminierung erlebt oder beobachtet hat.

Auf der nächsten Seite, im Diagramm auf der linken Seite sehen Sie die Verteilung, aufgrund welches Merkmals die Befragten Diskriminierung erfahren haben. Das rechte Diagramm zeigt den Anteil empfundener Diskriminierung, die vom AGG erfasst ist und Merkmale, die dort nicht genannt sind.

Fälle insgesamt

Auch heute gibt es noch die meisten Fälle bei den Merkmalen Geschlecht und „Rasse“. Geschlecht und sexuelle Identität werden leicht verwechselt. Wenn eine Frau als Bewerber abgelehnt wird, weil sie eine Frau ist, ist das Merkmal Geschlecht betroffen. Wenn jemand im Kollegenkreis Pornos verteilt, geht es um sexuelle Belästigung, grundsätzlich unabhängig vom Geschlecht der Beteiligten.

Nicht alle Handlungen und Maßnahmen, die von Betroffenen als diskriminierend empfunden werden, sind im AGG erfasst, sondern nur gut 80%. So fallen auch sozioökonomisch bedingte Benachteiligungen (also z.B. wegen Armut, sozialer Herkunft, kultureller Bildung) grundsätzlich nicht unter das AGG.

Besonders häufig tritt Diskriminierung beim Eintritt in die Beschäftigung bzw. am Arbeitsplatz auf. Aber auch andere Lebensbereiche sind betroffen. Wenn Sie mit dem Mauszeiger auf die Punkte auf der Geraden klicken, erfahren Sie, welche Lebensbereiche in der Studie noch genannt wurden. Die Zahlen in den Kreisen geben Auskunft über die Häufigkeit der Nennung innerhalb der zuvor genannten Studie.

In der Studie heißt es weiterhin, dass rund 40 Prozent der von Diskriminierung und Beeinträchtigung Betroffenen nichts dagegen unternommen haben. Die Dunkelziffer dürfte weitaus höher sein. Denn Diskriminierungs- und Beeinträchtigungserfahrungen werden häufig nicht gemeldet und manchmal als solche gar nicht erkannt.

Ziel des Lerninhalts ist es daher, Sie über benachteiligendes sowie (sexuell) belästigendes Handeln aufzuklären und Sie damit für Ihren Alltag zu sensibilisieren. Dabei werden folgende Themenschwerpunkte aufgegriffen:

  • Ab wann gilt ein Verhalten oder eine Maßnahme als Diskriminierung und wie sehen die hierzu von Betroffenen geschilderten Erfahrungen aus?
  • Welche Konsequenzen kann Diskriminierung nach sich ziehen?
  • Welche Rechte stehen den Betroffenen zu und wer leistet Hilfe?

Mit dem dazugewonnenen Wissen können Sie nicht nur Ihr eigenes Handeln bezüglich Diskriminierung und Beeinträchtigung reflektieren, sondern im Ernstfall auch sich selbst, Ihrem Unternehmen sowie anderen vor- und nachsorgend helfen. Auf dass sich Menschen in unserer Umgebung nicht gegen Diskriminierung und Benachteiligung zur Wehr setzen müssen!

Um die Bearbeitung des Kurses zu vereinfachen, haben wir uns für die Nutzung des generischen Maskulinums entschieden. Hiermit sind aber stets alle Geschlechter gemeint.

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