
Gesetzliche Grundlagen
Staatsrechtlich sind die Verpflichtung zur Gleichbehandlung und das Verbot der Diskriminierung in unserer Verfassung verankert:
Art 3 Grundgesetz
- Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
- Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
- Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Auf Grundlage von vier EU-Richtlinien schafft das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) privatrechtliche Anspruchsgrundlagen zur Abwehr und Sanktionierung von diskriminierenden Handlungen zum Nachteil einzelner Personen.
§ 1 AGG
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Den gesamten Text des AGG finden Sie hier und in den Aushanggesetzen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist das erste deutsche Gesetz zum umfassenden Schutz vor Diskriminierung und zielt gerade auch auf den Schutz vor Diskriminierungen am Arbeitsplatz ab. Die wichtigsten Inhalte dieses Gesetzes sind hier zusammengefasst. Umgangssprachlich ist es auch bekannt als Antidiskriminierungsgesetz.
Diskriminierung und Diskriminierungsmerkmale
Niemand darf wegen eines Diskriminierungsmerkmals schlechter behandelt werden als jemand anderes in einer vergleichbaren Situation. Aufgrund eines Diskriminierungsmerkmals dürfen Sie Personen weder benachteiligen, belästigen, sexuell belästigen noch Anweisung zu einer dieser Verhaltensweisen geben.
Welche Diskriminierungsmerkmale im Sinne des AGG personenbezogene Merkmale sind und wie sie ausgeprägt sein können, sehen sie im unteren Bild. Gehen Sie auf oder über die Kärtchen.
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