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Folgen bei Verstößen gegen das Gleichbehandlungsgesetz

Folgen bei Verstößen gegen das Gleichbehandlungsgesetz

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Es ist leider geschehen: Jemand hat gegen das Gleichbehandlungsgesetz verstoßen. Jemand fühlt sich aufgrund eines diskriminierenden Fehlverhaltens benachteiligt, belästigt oder sexuell belästigt.
Da Sie sich nun der Situation bewusst sind, besteht die Frage, wie man damit nun umgeht.

Nehmen Sie den Verstoß keinesfalls schweigend hin. Das würde denjenigen, der sich diskriminierend verhält, nur anspornen, sein Verhalten fortzusetzen. Wenn Sie die direkte Konfrontation vermeiden möchten, wenden Sie sich an die in ihrem Betrieb an eine Person ihres Vertrauens oder - soweit vorhanden - an die dort dafür zuständige Stelle.
Aber auch extern können Betroffene nach Rat und Hilfe suchen: 

 
Als erste Anlaufstelle ist für die private Wirtschaft die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) zu nennen. Deren Dienstleistungen sind kostenlos und bieten vertrauliche rechtliche Beratung und Unterstützung. Die GAW hilft auch weiter, wenn sie nicht zuständig ist und benennt die richtigen Ansprechpartner. 

Für Betroffene von Diskriminierung  aufgrund ethnischer Zugehörigkeit, der Herkunft oder Religion gibt es außerdem die Hotline gegen Diskriminierung und Intoleranz.  

In der nachfolgenden Abbildung erfahren Sie, welche Möglichkeiten bzw. Rechte und Schritte Betroffenen zur Verfügung stehen, welche Fristen eingehalten werden müssen und wer wofür Ansprechpartner ist, wenn ein Verdacht auf ein diskriminierendes Verhalten besteht.

Wer kann sich beschweren?

Wo beschweren?

Welche Fristen sind zu beachten?

Wie ist die Beschwerde zu formulieren?






Beschwerdeverfahren und weitere Schritte

Maßnahmen des Arbeitgebers

Leistungs-
verweigerungs-
recht

Schadensersatz und Entschädigung





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