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Sie wissen jetzt, dass seitens des Herrn Q. ein Fehlverhalten im Sinne des AGG vorlag. Denken Sie, dass die außerordentliche und fristlose Kündigung berechtigt war? (Ihre Antwort wirkt sich nicht auf das Testergebnis aus)

Das hat das Gericht anders beurteilt und die fristlose Kündigung für zulässig gehalten.
Das hat das Gericht auch so beurteilt und die fristlose Kündigung für zulässig gehalten.
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