
Das Urteil und die Begründung des Gerichts
Der Rechtsstreit ging letztlich für Herrn Q. negativ aus. Obwohl er sich an das STOPP von Frau P. hielt, als Betriebsratsmitglied nicht ordentlich kündbar war und der Betriebsrat die Zustimmung zur Kündigung verweigerte, entschied das Gericht, dass Herr Q. außerordentlich und fristlos gekündigt werden darf. Lesen die Begründung des Gerichts im folgenden Bild im Einzelnen.

„Herr Q., durch das unerwünschte Zusenden pornografischer Videos ist eine vorherige Abmahnung entbehrlich sowie eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt. Es ist unerheblich, wie Sie ihr Verhalten verstanden wissen wollten oder selbst eingeschätzt und empfunden haben. Es ist objektiv erkennbar, dass Sie Frau P. sexuell belästigt haben. Und sexuelle Belästigung ist schon Kraft des Gesetzes untersagt, weswegen die Betroffene nicht vorher zu Ihnen hätte kommen und Ihr Handeln konkret ablehnen müssen. Sie hätten sich vorher vergewissern müssen, dass Frau P. damit einverstanden ist.“
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