
Hinführung zum Gleichbehandlungsgesetz (GlBG)
Das jüngste Gesetz zum Schutze von Menschen sowohl in der Arbeitswelt als auch in anderen Lebensbereichen auf Bundesebene ist das Bundesgesetz über die Gleichbehandlung (Gleichbehandlungsgesetz - GlBG) von 2004. Neben dem Gleichbehandlungsgesetz stehen eigene Landes-Gleichbehandlungs- und Landes-Antidiskriminierungsgesetze. Diese regeln wiederum Bereiche, die den Ländern aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern zustehen.
Vom Gleichbehandlungsgesetz zu unterscheiden ist das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG). Das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz regelt die Gleichbehandlung und den Diskriminierungsschutz innerhalb von Dienstverhältnissen zum Bund während das Gleichbehandlungsgesetz alle übrigen Dienstverhältnisse umfasst.
Dieses Modul befasst sich ausschließlich mit dem Gleichbehandlungsgesetz. Dabei liegt der Schwerpunkt auf Teil I und II des Gleichbehandlungsgesetzes, da diese die Arbeitswelt betreffen.
Teil III beschäftigt sich mit den sonstigen Bereichen außerhalb der Arbeitswelt während Teil IV die Grundsätze der Gleichbehandlung in der Land- und Forstwirtschaft regelt.
Wie aber sieht Diskriminierung überhaupt aus? Sehen Sie sich zur Einstimmung auf das Thema das nachfolgende Video an.
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