Der geschützte und der verpflichtete Personenkreis am Arbeitsplatz
Welche Personen zum geschützten Personenkreis des AGG im Bereich Arbeitsplatz gehören, erfahren Sie, wenn Sie mit dem Mauszeiger des Computers über die unteren Bilder fahren, die verschiedene Stadien eines Beschäftigungsverhältnisses darstellen.
Anbahnung und Aufnahme
Adressaten von Stellenangeboten
Bewerber
Kandidaten
Bestehend
Alle aktuellen Mitarbeiter, wie z. B.:
Arbeitnehmer
Praktikanten
Auszubildende
Beendigung und Abwicklung
gekündigte Arbeitnehmer
ausgeschiedene Mitarbeiter
Zum verpflichteten Personenkreis im Bereich Arbeitsplatz gehört aber nicht nur der Arbeitgeber. Das Diskriminierungsverbot gilt gerade auch für den Umgang von Arbeitskollegen untereinander sowie für deren Verhalten gegenüber (auch ehemaligen und künftigen) Geschäfts- und Vertragspartnern des Arbeitgebers.