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Der geschützte und der verpflichtete Personenkreis

Der geschützte und der verpflichtete Personenkreis

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Der geschützte und der verpflichtete Personenkreis am Arbeitsplatz

Welche Personen zum geschützten Personenkreis des AGG im Bereich Arbeitsplatz gehören, erfahren Sie, wenn Sie mit dem Mauszeiger des Computers über die unteren Bilder fahren, die verschiedene Stadien eines Beschäftigungsverhältnisses darstellen.

Anbahnung und Aufnahme

Adressaten von Stellenangeboten

Bewerber

Kandidaten

Bestehend

Alle aktuellen Mitarbeiter,
wie z. B.:

Arbeitnehmer

Praktikanten

Auszubildende

Beendigung und Abwicklung

gekündigte Arbeitnehmer

ausgeschiedene Mitarbeiter
Zum verpflichteten Personenkreis im Bereich Arbeitsplatz gehört aber nicht nur der Arbeitgeber. Das Diskriminierungsverbot gilt gerade auch für den Umgang von Arbeitskollegen untereinander sowie für deren Verhalten gegenüber (auch ehemaligen und künftigen) Geschäfts- und Vertragspartnern des Arbeitgebers.

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