Valcrea Ug (Haftungsbeschränkt) Logo
Fakten - Hinführung zum GlBG

Fakten - Hinführung zum GlBG

Öffentlich
Es sind noch 0 von 1 Plätzen verfügbar.

Die Antwort ist Ja!

Einer Studie der Arbeiterkammer Wien von 2019 zufolge gaben 44 Prozent der befragten Personen an, innerhalb der drei letzten Jahre mindestens einmal diskriminiert worden  zu sein.

Dazu ist anzumerken, dass das Gleichbehandlungsgesetz keinen einheitlichen Schutz vor Diskriminierung in der Arbeitswelt und den sogenannten sonstigen Bereichen gewährt. So sind außerhalb der Arbeitswelt nur die Fälle der Ungleichbehandlung aus Gründen des Geschlechts und der ethnischen Zugehörigkeit geregelt, einschließlich der Belästigung und sexuellen Belästigung, die im Zusammenhang mit einem dieser Gründe oder der sexuellen Sphäre stehen. Demgegenüber bietet das Gleichbehandlungsgesetz in der Arbeitswelt auch Schutz vor Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung, des Alters, der Religion oder der Weltanschauung.

Zur Ungleichbehandlung wegen Behinderung enthält das Gleichbehandlungsgesetz nur Verfahrensbestimmungen. Die Anspruchsgrundlagen in solchen Fällen ergeben sich für die Arbeitswelt aus dem Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) und für das „tägliche Leben“ aus dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG).

Leider sehen viele Betroffene davon ab, gegen Diskriminierung vorzugehen (ein Viertel bis zu einem Drittel ). Die Dunkelziffer dürfte jedoch weitaus höher liegen. Das liegt zum einen am Unwissen, welche Handlungen nach dem Gesetz überhaupt verboten sind und zum anderen an der Unkenntnis über die Möglichkeiten, dagegen vorzugehen.

In den folgenden Diagrammen können Sie den Anteil erlebter Diskriminierung nach Lebensbereichen und bezogen auf die Verteilung zwischen Männern und Frauen entdecken.

In diesem Diagramm können Sie den Anteil erlebter Diskriminierung nach Lebensbereich entdecken. Klicken Sie mit der Maus auf die jeweiligen Felder des Kreisdiagramms, um zu sehen, welcher Lebensbereich welchem Feld zugeordnet ist.

Diese Abbildung zeigt den Unterschied zwischen Frauen und Männern hinsichtlich Diskriminierungserfahrungen. Klicken Sie auf die jeweiligen Balken, um zu sehen, inwieweit Frauen und Männer Diskriminierung selbst, fremd oder überhaupt nicht erlebt haben.

Das Gleichbehandlungsgesetz schützt in der Arbeitswelt vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, des Alters, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung und aufgrund der sexuellen Orientierung. Die empfundene soziale Stellung und der Familienstand hingegen sind nicht vom Gleichbehandlungsgesetz umfasst. Menschen mit Behinderung wiederum können sich gleich auf zwei Gesetze stützen, um Diskriminierungen geltend zu machen Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) und Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG).

Ziel des Lerninhalts ist es daher, Sie über benachteiligendes sowie (sexuell) belästigendes Handeln aufzuklären und Sie damit für Ihren Alltag zu sensibilisieren. Dabei werden folgende Themenschwerpunkte aufgegriffen:

  • Ab wann gilt ein Verhalten oder eine Maßnahme als Diskriminierung und wie sehen die hierzu von Betroffenen geschilderten Erfahrungen aus?
  • Welche Konsequenzen kann Diskriminierung nach sich ziehen?
  • Welche Rechte stehen den Betroffenen zu und wer leistet Hilfe?

Mit dem dazugewonnenen Wissen können Sie nicht nur Ihr eigenes Handeln bezüglich Diskriminierung und Beeinträchtigung reflektieren, sondern im Ernstfall auch sich selbst, Ihrem Unternehmen sowie anderen vor- und nachsorgend helfen. Auf dass sich Menschen in unserer Umgebung nicht gegen Diskriminierung und Benachteiligung zur Wehr setzen müssen!

Um die Bearbeitung des Kurses zu vereinfachen, haben wir uns für die Nutzung des generischen Maskulinums entschieden. Hiermit sind aber stets alle Geschlechter gemeint.

Watch-Party

Session wird geladen ...

Viewer: 0