Gleichbehandlung – Ja, und?

Veröffentlicht von bellmann, ValCrea UG (haftungsbeschränkt) (3 Jahre, 1 Monat her aktualisiert)

...Kopftücher, Piercings, LGBTIQ. Die Welt ist bunt und jeder Mensch ist individuell unterschiedlich. Damit der Mensch sich diese Individualität bewahren kann, muss er vor ungerechtfertigter Ungleichbehandlung geschützt werden. Aber wann liegt überhaupt Ungleichbehandlung vor? Und wie kann ein Arbeitnehmer konkret gegen Diskriminierung vorgehen? Darf ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer fristlos kündigen, der seine Kollegen sexuell belästigt oder rassistisch beleidigt? Dies sind einige Fragen des Antidiskriminierungsrechts. Ein Interview mit Rechtsanwalt Stefan Hartung von BIZ | LAW Rechtsanwälte gibt einen Einblick in die Materie.

I: Herr Hartung, ValCrea hat Sie für die Konzipierung des E-Learning-Kurses zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das umgangssprachlich auch als Antidiskriminierungsgesetz bezeichnet wird, gewinnen können. Wie hat Ihre jahrzehntelange Erfahrung als Anwalt in der Praxis aber auch als Unternehmensjurist Ihnen dabei geholfen?

H: Als ehemaliger In-house-Jurist und Arbeitsrechtler sind mir Fälle von Diskriminierung und Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz durchaus geläufig. Das Problem fängt aber schon damit an, dass sich die notwendige Schulung der Arbeitnehmer zum AGG meist darauf beschränkt, ihnen mit dem Arbeitsvertrag ein Merkblatt auszuhändigen, das vermutlich fast niemand liest, geschweige denn versteht.

I: Worin unterscheidet sich der Kurs von einer Schulung durch Verweis auf ein Merkblatt?

H: ValCrea hat mit dem E-Learning Modul zum AGG einen ersten Baustein mehrerer Compliance-Schulungen geschaffen, die in den kommenden Monaten Schritt für Schritt auf den Markt gebracht werden. Ziel ist es, den Unternehmen ein umfassendes, aber kompaktes E-Learning-Paket anzubieten. Das ist gerade in den derzeitigen Pandemie Umständen besonders praktisch. So kann ein Unternehmen seinen Schulungspflichten einerseits im vollen Umfang nachkommen, ohne Präsenz-Veranstaltungen organisieren und durchführen zu müssen. Andererseits werden die Arbeitnehmer anschaulich und zeitsparend über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt. Mithilfe der integrierten Testfragen können die Teilnehmer sicherstellen, dass sie die Inhalte richtig erfasst haben. Noch wichtiger, die Arbeitnehmer wissen nach Absolvierung des Kurses, wie sie sich gegen etwaige Benachteiligungen und Belästigungen wehren können.

I: Was macht den Kurs besonders?

H: Er lädt die Teilnehmer ein, immer wieder in sich hineinzublicken. Er ist auf Langfristigkeit angelegt. Außerdem dient er Arbeitnehmern ebenso wie Arbeitgebern. Der Arbeitnehmer kann sich nach eigener Verfügbarkeit jederzeit einloggen und in knapp 45 Minuten schulen. Gleichzeitig lernt jeder Arbeitnehmer in dem ihm gemäßen Lerntempo. Wir glauben, dass dies wesentlich dem besseren Verständnis der Inhalte und damit dem Lernerfolg dient. Auch ist der Kurs interaktiv und lebendig aufgebaut. Das Lernen gestaltet sich gegenüber herkömmlichen Formaten mit Beispielen aus der Rechtsprechung spielerisch und leicht, ohne den Kursteilnehmer mit juristischen Fachbegriffen zu überfordern. Der Arbeitgeber wiederum erhält einen maßgeblichen Compliance-Baustein, der ihm den Nachweis erleichtert, kontinuierlich seinen Schulungs- und Aufklärungsverpflichtungen zu entsprechen. Die Absolventen erhalten ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme.

I: Was passiert, wenn ein Unternehmen seiner Aufklärungspflicht nicht nachkommt?

H: Darin kann ein sogenannter Compliance - Verstoß liegen. Wenn ein Unternehmen seinen Compliance - Verpflichtungen nicht nachkommt, kann das schnell hohe Kosten verursachen. Compliance - Verstöße können zu Schadensersatzansprüchen gegen Unternehmen führen.

I: Wie das?

H: Einfaches Beispiel: Der Arbeitgeber kommt seiner Aufklärungspflicht gegenüber seinen Arbeitnehmern nicht regelmäßig nach. Diskriminiert ein Kollege eine Kollegin, kann diese nicht nur vom Arbeitgeber fordern, dass dieser das Verhalten des Kollegen unterbindet bzw. sanktioniert, sondern unter Umständen sogar Schadensersatz von ihrem Arbeitgeber verlangen. Das muss nicht sein. Mit dem E-Learning-Kurs spart der Arbeitgeber Zeit und damit Geld, wichtiger aber noch ist, er nimmt das Thema Gleichbehandlung ernst und schärft das Bewusstsein bei Führungskräften und Belegschaft.

I: Ein letzter Satz?

H: Der von ValCrea angebotene Kurs stellt eine wesentliche Qualitätsverbesserung gegenüber der üblichen Handhabung dar. Es genügen keine bloßen Hinweise. Das gesamte Team, Arbeitnehmer wie Arbeitgeber, müssen für Gleichbehandlung sensibilisiert und über die konkrete Vorgehensweise bei Verstößen geschult werden. Die Statistiken zeigen, dass hier ein erheblicher Nachholbedarf besteht. Mit diesem E-Learning-Kurs wollen wir dazu einen Beitrag leisten.

I: Vielen Dank!

ValCrea bietet Unternehmen aufeinander abgestimmte E-Learning-Kurse zur Schulung von Mitarbeitern und Führungskräften. Unternehmen werden befähigt, ihren gesetzlichen Aufklärungs- und Schulungspflichten auf einem neuen Qualitätsniveau nachzukommen. Die Kurse sind anschaulich und …


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Jeannette Goecke